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Ab dem 1. Januar 2025 schreibt das neue Postgesetz vor, dass Pakete in den Gewichtsstufen von 10 kg bis 20 kg sowie über 20 kg mit einem sichtbaren und verständlichen Hinweis auf das erhöhte Gewicht gekennzeichnet werden müssen. Diese Kennzeichnungspflicht gilt sowohl für Pakete von Geschäftskunden als auch für Pakete von Privatkunden, unabhängig davon, ob sie in Postfilialen, Packstationen oder direkt bei der Zustellkraft eingeliefert werden.
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